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Hamburg

Nr.10 | 28.05.2018

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reform der Notfallversorgung erhitzt noch immer die Gemüter. Im Mittelpunkt steht dieses Mal erneut das Kon­zept einer gestuften Notfallversorgung des G-BA. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft möchte mögliche Ab­schlä­ge für einige Krankenhäuser noch abwenden und bittet die Parlamentarier um Unterstützung. In Hamburg wird die Notfallversorgung am 31. Mai 2018 auf einer Veranstal­tung des Hamburger Netzwerks für Versorgungsforschung auch ein zentrales Thema sein.

Was es sonst noch Neues im Gesundheitsbereich gab, lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

Teilnehmer für Bund-Länder-Arbeitsgruppe stehen fest

 

 

SPD und Union haben sich darauf verständigt, wer an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "sektoren-übergreifende Versorgung" - diese ist Teil des Koalitionsvertrags - mitwirken wird, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

Für die SPD-geführten Bundesländer sind es die Gesundheitsministerinnen aus Ham­burg, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Koordi­nation übernimmt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Für die CDU-geführten Länder sind dies die Ministerinnen und Minister von Hessen, Saarland, Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Für die CDU-Länder übernimmt Stefan Grüttner (Hessen) die Koordination.

Die Arbeitsgruppe soll bis 2020 Vorschläge für eine "sektoren-übergreifende Versorgung für die Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Codierung, Dokumentation, Koopera­tion der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung" erarbeiten. Die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "sektoren-übergreifende Versorgung" soll zeit­nah abgehalten werden. Konkrete Termine stehen noch nicht fest.

(Quelle: Ärzteblatt)

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bpa: Arbeitsvertragsrichtlinien

 

 

Die Landesgruppe Hamburg des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) will die durch den bpa-Arbeitgeberverband entwickelten Arbeitsvertragsrichtlinien in Hamburg einführen.

Der bpa-Arbeitgeberverband stellt mit den Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) seinen Mitgliedsunternehmen eine arbeitsvertragliche Ordnung zur Verfügung, die nach eigenen Angaben auf Verantwortung und Leistung der Arbeitnehmer abzielt. Sämtliche Regelun­gen sind Mindestbedingungen, sodass es jedem Unternehmen freistehe, zugunsten ihrer Arbeitnehmer von den Regelungen dieser AVR abzuweichen. Sie gelten unter anderem nicht für Ausbildungsverhältnisse.

In den Metropolregionen, wie zum Beispiel Hamburg, soll der Arbeitgeber den Mitarbeitern angemessene Zulagen zahlen, die die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Die Mitgliederversammlung des bpa in Hamburg sprach sich mit breiter Mehrheit für das bundeseinheitliche Rahmenvertragswerk und die extra für die Hansestadt entwickelte Ent­gelttabelle aus.

Vor Kurzem hatte die TK einen "Masterplan Pflege" ins Spiel gebracht. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg: "Damit die professionelle Pflege attraktiver wird, müssen diese Berufe echte Perspektiven bieten - nicht nur für Einsteiger, sondern vor allem für bereits ausgebildete Fachkräfte. Nur 'mehr Geld' wird es aber nicht richten. Gleichzeit müssen sich konkret die Arbeitsbedingungen ändern und die Arbeits­organisation insgesamt flexibler werden."

Die Hamburger Pflegekassen sind hier schon einen Schritt weitergegangen: Seit 2015 differenzieren sie die Vergütung der Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege. Die Personalkostensteigerungen werden refinanziert, wenn die Pflegedienste dazu bereit sind, die Gehälter ihrer Mitarbeiter entsprechend zu steigern und dies auch nachzuwei­sen. Pflegedienste die dies nicht wollen, bekommen eine geringere Vergütungssteige­rung.

Seit 2016 haben die TK und die anderen Hamburger Ersatzkassen mit den Wohlfahrts­verbänden in Hamburg eine ähnliche Differenzierung bei der Vergütungssteigerung der Pflegedienste auch bei der häuslichen Krankenpflege vereinbart. Der bpa hatte eine solche differenzierte Vergütungsanhebung bis zum Anrufen einer Schiedsperson ab­gelehnt.

(Quelle: bpa; TK)

 

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Information

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung äußert sich in "Zur Sache" zu Maßnahmen gegen den Pflegenotstand.

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Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

 

 

Der Hamburger Senat wurde ersucht, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Ham­burgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) bis zum 31. Dezember 2017 der Bürger­schaft vorzulegen (vgl. Drucksache 21/9804). Nun nimmt die geplante Reform offenbar Fahrt auf. Ein Referentenentwurf der zuständigen Innenbehörde befindet sich derzeit in Abstimmung, heißt es in der Drucksache 21/11655.

Wichtigstes Ziel für die TK ist es, die Effizienz und Qualität des Rettungsdienstes durch die Zusammenführung aller Bereiche zu erhöhen. Die Notfallversorgung ist derzeit nicht optimal. Dies zeigt sich unter anderem am Verfehlen von Hilfsfristen im Rettungsdienst oder an den Wartezeiten in den Notfallambulanzen. Die TK fordert eine Notfallversorgung "aus einem Guss". Hierzu gehört auch, dass die Notfallsanitäter bei der Feuerwehr Hamburg ihre neu erlangten Kompetenzen und Befugnisse in der Praxis beim Patienten vollumfänglich anwenden können.

"Langfristig ist es für Menschen in Notfallsituationen nicht hilfreich, wenn wir die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung (stationär, ambulant und Rettungsdienst) weiterhin getrennt voneinander betrachten und betreiben. Wir brauchen ein System der koordinierten Notfallversorgung, in dem die Träger der verschiedenen Bereiche koope­rieren. Dazu müssen wir das 'Silodenken' abschaffen", fordert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Patienten sollten direkt in die Behandlungsform gelotst werden, die sie auch wirklich brauchen." Im Zentrum der TK-Forderung stehen die Einrichtung von Portalpraxen mit einer sogenannte "Ein-Tresen-Lösung" sowie die Schaffung einer gemeinsamen Leitstelle für die Rufnummern des Notrufs 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

Das Thema Notallversorgung ist auch ein zentrales Thema am 31. Mai 2018 auf der Ver­anstaltung des Hamburger Netzwerks für Versorgungsforschung.

(Quelle: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/9804, 21/11655,; TK)

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BMG: Kein Stopp der elektronischen Gesundheitskarte

 

 

Nach Diskussionen über Alternativen zur elektronischen Gesundheitskarte (wir berichteten im Newsletter Nr. 9 vom 14. Mai 2018) stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt klar, dass das Projekt nicht gestoppt werde. Das Bundesgesund­heitsministerium betonte in einem Schreiben, dass es am Aufbau der Telematik­infrastruktur festhalte, so die Ärzte Zeitung.

Spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause will das Ministerium nun Vor­schläge für den weiteren Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der "Datenautobahn" vorlegen. Ziel sei es, "dass die Versicherten auf eigenen Wunsch auch weitere Zugänge, also alternative (zum Beispiel mobile) Authentifizierungsverfahren nutzen können", so das BMG. Die entsprechenden Rahmenbedingungen seien in Vorbe­reitung.

Die TK begrüßt, dass der neue Bundesminister den Ausbau der Digitalisierung voranbringen will. Dazu gehört auch, dass alle Kassen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) anzubieten. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherten selbst entscheiden, ob sie die eGA nutzen wollen und dass sie allein über die Freigabe sowie Speicherung ihrer Daten entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherten selbst entscheiden, ob sie die eGA nutzen wollen und dass sie allein über die Freigabe sowie Speicherung ihrer Daten entscheiden.

(Quelle: Ärzte Zeitung; Ärzteblatt; TK)

 

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TK-Safe startet: Interview mit Jörn Wessel, Geschäftsführer Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg zum Engagement der Kliniken der Agaplesion gAG.

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Hamburgische Bürgerschaft erleichtert Beamten die Wahl einer Gesetzlichen Krankenversicherung

 

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hat das "Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" am 16. Mai beschlossen (wir be­richteten im Newsletter Nr. 15 vom 4. September 2017). Damit erhalten Hamburgs Beamte ab dem 1. August 2018 die Möglichkeit, von der Stadt eine pauschale Beihilfe zu wählen, die der Hälfte der anfallenden Kosten für eine Krankenvollversicherung entspricht. Unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der privaten oder gesetzlichen Krankenver­sicherung besteht.

Insbesondere künftige Beamte werden von der neuen Beihilferegelung profitieren. Aber auch Beamte, die derzeit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten nun erstmals von der Stadt eine Beteiligung an den Krankenver­sicherungskosten. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz schätzt ihre Zahl auf 2.400.

(Quelle: BGV; TK)

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Asklepios: Wachstum im ersten Quartal 2018

 

 

Asklepios schreibt die positive Entwicklung des Geschäftsjahres 2017 fort. Die Umsatz­erlöse betrugen insgesamt 847,4 Millionen Euro. Damit lagen sie im ersten Quartal 2018 um 34,9 Millionen Euro über dem Vorjahresvergleichswert.

Die Gesundheitseinrichtungen der Asklepios-Gruppe versorgten von Januar bis März 2018 insgesamt 582.186 Patienten und damit 1,0 Prozent mehr als im Vorjahresver­gleichszeitraum.

Das Konzernzwischenergebnis für Januar bis März 2018 beträgt 28,9 Millionen Euro, was einer Umsatzrendite von 3,4 Prozent entspricht.

(Quelle: Asklepios)

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Versorgung

 

Gesundheitsbehörde will Aufsicht über die Pflege stärken

 

 

Mit mehr Personal und einer neuen Organisationsstruktur soll in Hamburg die staatliche Aufsicht über die Pflegeinrichtungen - die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) - gestärkt werden. Dies hat der Senat mit einer Novelle des Hamburgischen Wohn- und Betreuungs­qualitätsgesetzes am 22. Mai beschlossen.

Mit dem Vorstoß will der Senat die Wohn- und Betreuungseinrichtungen künftig intensiver prüfen. Hierfür erhält die WPA elf zusätzliche Mitarbeiter. Auch wird die Zusammenarbeit der bezirklichen Aufsicht mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verbessert.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hob hervor, dass die Zahl der zu über­wachenden Einrichtungen, der Beschwerden und der damit verbundenen Anlassprü­fungen deutlich gestiegen sei. "Damit Mängeln in der Betreuung und Pflege noch konse­quenter nachgegangen werden kann, haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Pflegeaufsicht neu aufstellt, personell stärkt und ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich macht", so Prüfer-Storcks. Veröffentlicht werden sollen unter anderem die Personalaus­stattung, Ergebnisse der Angehörigenbefragung und die Geltung von Tarifverträgen und Anordnungen, die die WPA aufgrund von Mängeln erlassen hat. Hamburg sei, so die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz weiter, das einzige Bundesland, das auch ambulante Pflegedienste kontrolliert.

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg: "Es ist gut, dass die Prüfergebnisse künftig veröffentlicht werden sollen. Pflegende und ihre Angehörigen brauchen dringend aussagefähige Merkmale für die Betreuungsqualität der Pflegeein­richtungen." Ebenfalls sei es konsequent, dass die WPA auch ambulante Pflegedienste mit im Auge behält.

(Quelle: BGV; Ärzteblatt; TK)

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UKE-Studie eröffnet neue Behandlungsmöglichkeiten für viele Schlaganfallpatienten

 

 

Eine von Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) geleitete europäische klinische Studie ("WAKE-UP") hat gezeigt, dass erstmals auch Patienten, die im Schlaf einen Schlaganfall erleiden und die Symptome erst nach dem Aufwachen am nächsten Morgen feststellen, von einer sogenannten Thrombolyse profitieren können. Das ist ein Behandlungsverfahren, bei dem mit Medikamenten das verstopfte Blutgefäß im Gehirn wieder eröffnet wird. Die Thrombolyse war bisher nur möglich, wenn der Symp­tombeginn bekannt ist und nicht länger als 4,5 Stunden zurückliegt.

In der "WAKE-UP"-Studie gelang es nun erstmals, mithilfe einer MRT-Diagnostik geeig­nete Patienten für die Thrombolyse auszuwählen. Wird eine Thrombolyse rechtzeitig eingesetzt, können bleibende neurologische Symptome oder eine Behinderung nach einem Schlaganfall verhindert werden. "Bei rund 20 Prozent aller Patienten mit akutem Schlaganfall ist der genaue Zeitpunkt des Symptombeginns unbekannt", erläutert Prof. Dr. Götz Thomalla, Erstautor der Studie und Leitender Oberarzt der Klinik für Neurologie des UKE. Diese große Gruppe von Patienten kam bislang allein aufgrund des fehlenden Wissens um das Zeitfenster für eine Thrombolyse nicht infrage.

(Quelle: UKE; Ärzteblatt)

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PET-CT neue GKV-Leistung bei Krebserkrankungen

 

 

Die Positronenemissionstomographie (PET) beziehungsweise eine kombinierte PET/Computertomographie (CT) sind bei bestimmten Krebserkrankungen des lympha­tischen Systems künftig Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auch in der ambulanten Versorgung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Mai 2018 beschlossen.

Der Vorteil für Krebskranke: "Auf Basis entsprechender PET-Aufnahmen kann bei Patienten mit einem fortgeschrittenen Hodgin-Lyphom die Therapie nun gegebenenfalls verkürzt werden, ohne dass man Sorgen haben muss, die inzwischen sehr guten Heilungschancen zu gefährden", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Die TK begrüßt die Entscheidung des G-BA, da dieses innovative diagnostische Ver­fahren für gesetzlich Krankenversicherte bisher nur im Krankenhaus eingesetzt werden durfte. Deshalb hat die TK schon vor Jahren eine Vereinbarung mit dem PET/CT Zentrum Hamburg über den Einsatz der PET/CT in der ambulanten Versorgung geschlossen und ihren Krebspatienten ermöglicht, frühzeitig vom medizinisch-technischen Fortschritt zu profitieren. Das innovative Versorgungsangebot richtet sich an Patienten, die an Brust-, Darm- oder Lymphdrüsenkrebs leiden.

(Quelle: G-BA, Ärzteblatt; TK)

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TK fordert: Cannabis wie andere neue Medikamente behandeln

 

 

Seit gut einem Jahr können schwer kranke Patienten medizinisches Cannabis auf Kosten der Krankenversicherungen verschrieben bekommen. Medizinisches Cannabis ist nur selten eine Alternative zu den bewährten Therapien, kann Patienten aber im Einzelfall helfen. Das ist eines der Ergebnisse des Cannabisreports der TK, der am 17. Mai 2018 vorgestellt worden ist. Der Report ist in Kooperation mit der Universität Bremen entstan­den und soll Ärzten und interessierten Patienten eine Orientierung zum Thema Cannabis als Medizin bieten.

"Hamburg liegt bei den Cannabis-Verordnungen im bundesweiten Vergleich auf Platz fünf", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Aus Kranken­kassensicht handelt es sich bei medizinischem Cannabis jedoch um eine ganz gewöhn­liche Therapieoption. Die TK hat im ersten Jahr bundesweit rund 2.900 Anträge erhalten und dafür 2,3 Millionen Euro ausgegeben. Verglichen mit anderen Arzneimitteln, die neu auf den deutschen Markt kommen, ist das nicht auffällig hoch", so Puttfarcken weiter.

(Quelle: TK)

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Notfallstufenkonzept

 

 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will sich Verhandlungen mit dem Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) über Abschläge auf die Fallpauschalen für Krankenhäuser verweigern, wenn diese nicht die neuen G-BA-Vor­gaben für eine Teilnahme an der Notfallversorgung erfüllen (Wir berichteten im Newsletter Nr. 8 | 30. April 2018).

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum kritisierte die im April gegen die DKG-Stimmen beschlossene G-BA-Richtlinie für die gestufte Notfallversorgung. Auf deren Grundlage müssten DKG und GKV-SV nun "in den nächsten paar Tagen bis zum 30. Juni eine Vereinbarung mit den Krankenkassen schließen" über mögliche Abschläge für Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht erfüllen.

Die DKG und alle Trägergruppen sind sich einig, dass - wenn es überhaupt Abschläge geben solle - dafür ein neuer datengestützter Kalkulationsprozess nötig sei.

Die DKG bittet in einem Brief an die Parlamentarier "um eine gesetzliche Änderung zur Abwendung von Kürzungen bei circa 600 Kliniken in den Regionen". Man appelliere an den Gesetzgeber, von der Vorgabe zur Festlegung von Abschlägen "insgesamt Abstand zu nehmen", berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

Derzeit haben mehr als 30 Prozent der Hamburger Krankenhäuser einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung nach dem bisherigen Vergütungssystem vereinbart.

(Quelle: DKG; Ärzteblatt; TK)

 

"Zur Sache"

Information

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, greift die aktuelle Debatte auf und erläutert, was aus Sicht der TK getan werden müsste, um die Notfallrettung in Hamburg zu verbessern.

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

In Hamburg beträgt der Landesbasisfallwert in diesem Jahr 3.443,65 Euro. Somit stellen die gesetzlichen Krankenkassen für stationäre Behandlungen in der Hansestadt insgesamt 2,2 Milliarden Euro bereit, das sind rund 64,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

(Quelle: vdek)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

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TK-Safe startet: Digitaler Datentresor auf dem Smartphone

 

 

Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. Dadurch haben die Patienten keinen direkten Zugriff auf ihre ei­genen medizinischen Informationen. Die elektronische Gesundheitsakte "TK-Safe" soll das ändern: TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den die Versicherten der TK überall und jederzeit mit ihrem Smartphone über die TK-App zugreifen können.

Als Vorreiter werden direkt zum Start 16 Kliniken des christlichen Gesundheitskonzerns Agaplesion gAG an TK-Safe angebunden sein, darunter auch das Agaplesion Diakonieklinikum in Hamburg. Jörn Wessel, Geschäftsführer Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg, spricht über TK-Safe und was die Einführung der Gesundheitsakte für die Patienten und Ärzte bedeutet.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Ausschussbericht

 

 

21/13059 Bericht des Gesundheitsausschusses
Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (Senatsantrag)

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Ausschussprotokoll

 

 

21/25 Ausschussprotokoll
Protokoll/Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/12929 Schriftliche Kleine Anfrage
Prüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften in Privathaushalten

21/12892 Schriftliche Kleine Anfrage
Nachfragen zu Drs. 21/12783 Antibiotika-Verschreibungen

21/12883 Schriftliche Kleine Anfrage
Durchsuchung des Computers eines Mitarbeiters der Gesundheitsbehörde - Was waren die Gründe?

21/12882 Schriftliche Kleine Anfrage
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die persönliche Assistenz in Hamburg

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Sitzungen

 

 

Mittwoch, 30. Mai 2018, 13:30 Uhr
Tagesordnung der Bürgerschaft

Donnerstag, 7. Juni 2018, 17 Uhr
Sitzung des Gesundheitsausschuss

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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15. Mai 2018 - Competence Center Gesundheit

 

 

Achter Forschungstag des Competence Center Gesundheit, Aktuelle Forschungsprojekte rund um das Thema Gesundheit, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)

 

30. Mai 2018 - "Barrierefreiheit im Gesundheitswesen"

 

 

Fachtagung "Barrierefreiheit im Gesundheitswesen", Prävention und Gesundheitsförderung für Menschen mit Behinderung, BGV

 

31. Mai 2018 - 2. HAM-NET Symposium

 

 

Notfallversorgung und Versorgungsforschung, Hamburger Netzwerk für Versorgungsforschung

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7. Juni 2018 - Landungsbrücke - Fachtagung

 

 

Fachtagung, Landungsbrücke - Übergänge meistern: Seelisches Wohlbefinden von jungen Menschen fördern, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

 

7. Juni 2018 - Hamburger Präventionspreis

 

 

Verleihung des Hamburger Präventionspreises, Menschen in schwieriger Lage - Prävention anders denken, vdek-Hamburg

 

12. Juni 2018 - Bundesteilhabegesetz

 

 

Vortrag: Das Bundesteilhabegesetz - Eine Reform aus Sicht der Menschen mit Behinderung, Fakultät für Rechtswissenschaft Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik

 

13. Juni 2018 - eHealth-Netzwerk Hamburg

 

 

13. Juni 2018 - eHealth-Netzwerk Hamburg, Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Hamburg gestalten, Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH

 

14. Juni 2018 - Hamburger Krankenhaustag 2018

 

 

Hamburger Krankenhaustag 2018, Krankenhaus 4.0 – Aufbruch in die digitale Zukunft?, Hamburgische Krankenhausgesellschaft