Das IGES-Institut hat im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) exemplarisch die Vergütungen für Behandlungen untersucht, die sowohl ambulant als auch stationär erfolgen können. Das Ergebnis: Krankenhäuser erhalten für die gleiche Arbeit deutlich mehr Geld als der ambulante Bereich, berichtet das KVH-Journal.
Verglichen wurden die Vergütungen für ärztliche Behandlungen, die versorgungsrelevante Schnittstellen repräsentieren. Einbezogen wurde die Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus, mit nicht schweren kardialen Arrhytmien, Schlafapnoe/Polysomnographie sowie mit gastroenterologischen Erkrankungen. So liege etwa die Vergütung für die Behandlung von Diabetes-Patienten für Krankenhäuser je nach Dauer des Krankenhausaufenthaltes zwischen 3,7- und 16,5-fach höher als im ambulanten Bereich.
In Hamburg werde das Potenzial des ambulanten Sektors vergleichsweise stark ausgeschöpft, so das KVH-Journal, dennoch sei die Vergütungssituation in Hamburg schlechter als in den anderen Bundesländern. Deshalb fordert das ZI eine Gebührenordnung für ambulant durchführbare Leistungen, die für Vertragsärzte und Krankenhäuser gleichermaßen gilt.
Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, unterstützt diese Forderung: "Wenn wir zu einer integrierten, sektorenübergreifenden Versorgung kommen wollen, müssen wir Behandlungen, die sowohl im Krankenhaus als auch in Arztpraxen durchgeführt werden können, gleich vergüten."
Anlass für die Untersuchung ist die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung, an der auch Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks teilnimmt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Rahmenbedingungen für eine bessere Vernetzung des ambulanten und stationären Versorgungsbereichs zu schaffen. Dazu gehört auch eine Reform der Honorierung an der Schnittstelle beider Versorgungsbereiche.
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH); TK)
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