Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.11 | 14.03.2022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

internationale Tech-Konzerne dringen immer tiefer in den Gesundheitsbereich vor. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Die Techniker Krankenkasse hat diese Entwicklung schon lange im Blick. Denn Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten.

Mit unserer Gesundheitsakte haben wir bewiesen, dass ein hoher Datenschutz und die Digitalisierung des Gesundheitswesens sehr gut zusammenpassen.

Mehr dazu und weitere Meldungen aus dem NRW-Gesundheitswesen lesen Sie in unserem Newsletter. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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Studie beleuchtet Gesundheitsaktivitäten von Tech-Konzernen - klare Regeln nötig

 

 

Globale Technologiekonzerne wie Amazon, Google und Microsoft dringen immer stärker in den Gesundheitsbereich vor. Das zeigt eine Bestandsaufnahme der Gütersloher Bertelsmann-Stiftung, die ein Forschungsteams unter Leitung der Ethikerin Christiane Woopen, Professorin für Life Ethics an der Universität Bonn, erstellt hat.

Die großen Digitalunternehmen würden immer mehr medizinische Produkte und Dienstleistungen anbieten und damit wachse die Gefahr, dass Parallelstrukturen zum bestehenden Gesundheitssystem aufgebaut würden. Zwar könne das deutsche Gesundheitssystem von der Innovationskraft der Tech-Giganten profitieren, ihr Geschäftsmodell bringe aber auch Risiken für den Umgang mit Daten und das solidarisch organisierte deutsche Gesundheitssystem mit sich.

Nach Einschätzung der Fachleute müssten sich Politik und Gesellschaft darauf verständigen, wie sich Digitalkonzerne am besten in die bestehenden Gesundheitsstrukturen einbinden lassen, da mittlerweile jedes der betrachteten Unternehmen über Partnerschaften, Investitionen oder Akquisitionen mit dem Gesundheitssektor verbunden sei.

Die deutsche und europäische Gesundheitspolitik sollten daher zunächst einen klaren regulativen Rahmen schaffen. Dieser müsse definieren, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Regeln Kooperationen mit Tech-Unternehmen möglich seien und wie sich deren Innovationen nutzbringend integrieren ließen.

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Ärztekammer Nordrhein: Alter oder Behinderung darf bei Triage keine Rolle spielen

 

 

Die Ärztekammer Nordrhein hat auf einer Online-Veranstaltung den Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Dezember 2021 diskutiert. Die Frage, ob eine ärztliche Entscheidung in einer Triage-Situation rechtmäßig sei, betreffe das Zentrum des ärztlichen Selbstverständnisses, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke.

Eine Triage- Situation sei immer eine absolute Ausnahmesituation, in der stets einzelfallbezogene Entscheidungen getroffen werden müssten. Dabei dürfe es keine Zuordnung zu bestimmten Gruppen aufgrund des Alters oder von Behinderung geben. "Der Wert eines Lebens kann nicht gegen den eines anderen abgewogen werden", stellte Henke klar. Die Letztverantwortung für Triage-Entscheidungen trügen immer Ärztinnen und Ärzte.

Ein begründetes Auswahlkriterium in einer Triage-Situation sei die Überlebenswahrscheinlichkeit, erklärte der Intensivmediziner am Uniklinikum Aachen Dr. Gernot Marx, der auch Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist.

Eine echte Triage, bei der die vorhandenen Ressourcen nicht mehr für die Versorgung aller ausreichten, habe es seines Wissens nach auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser bislang aber nicht gegeben.

 

Franziskus Stiftung Münster und Marienhaus Stiftung wollen operatives Geschäft zusammenführen

 

 

Zwei der größten konfessionellen Krankenhausträger wollen ihre operativen Geschäfte zusammenführen. Die Franziskus Stiftung in Münster und die Marienhaus Stiftung in Waldbreitbach haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet, teilt die Franziskus Stiftung mit.

Unter dem geplanten gemeinsamen Dach würden zukünftig über 27.000 Mitarbeitende in über 100 sozialen Einrichtungen tätig sein. Die beiden Stiftungen als Eigentümerinnen des neu entstehenden Unternehmens und ihre Identitäten sollen bestehen bleiben.

Durch die enge Kooperation wollen die Träger die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsmarkt, wie die schnell voranschreitende Digitalisierung oder die Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung, besser bewältigen.

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NRW-Kommunen sollen niedrigschwellige Impfangebote für Kriegsflüchtlinge anbieten

 

 

Das Landesgesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte in NRW gebeten, kurzfristig niedrigschwellige Impfangebote für aus der Ukraine geflüchtete Personen zu schaffen. Die Impfungen sollen über die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCI) der Kommunen organisiert werden, teilte das Ministerium mit.

Die Impfungen könnten durch die Bereitstellung von Impfbussen an zentralen Punkten durchgeführt oder durch aufsuchende Impfangebote in Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung geschaffen werden. Der Landesregierung sei es wichtig, dass die geflüchteten Menschen einen unkomplizierten Zugang zu Impfungen bekämen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Darüber hinaus würden die KoCIs Impfangebote für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter organisieren, die etwa in der Landwirtschaft zum Einsatz kämen. Bei dieser Personengruppe sei durch deren Tätigkeit und die Unterbringung in Sammelunterkünften ein ausreichender Impfschutz von besonderer Bedeutung.

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Wegen sinkender Nachfrage: NRW-Kommunen verkleinern Kapazitäten in Impfzentren

 

 

Die Kommunen in NRW verringern die Kapazitäten in ihren Impfzentren. Stattdessen wollen viele Kommunen auf mobile und dezentrale Impfangebote setzen, meldet die Deutsche Presseagentur unter Verweis auf die NRW-Landesregierung.

Der Grund für das Herunterfahren der Impfangebote sei die sinkende Nachfrage. Die Stadt Gelsenkirichen hat bereits angekündigt, ihr Corona-Impfzentrum in einer Eissporthalle zur Erstaufnahme-Einrichtung für Ukraine-Flüchtlinge umzubauen.

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Neuer Corona-Massentest soll bis zu 100-mal empfindlicher sein als Antigen-Schnelltests

 

 

Am Universitätsklinikum Bonn ist ein Corona-Test entwickelt worden, der mithilfe von Sequenziertechnologie eine Vielzahl von Abstrichen gleichzeitig analysieren kann und dabei eine ähnlich hohe Sensitivität wie der gängige "qPCR-Test" haben soll.

Der neue Corona-Test mit der Bezeichnung "LAMP-Seq" sei etwa 100-mal empfindlicher als die aktuell weit verbreiteten Antigen-Schnelltests. Insbesondere für die systematische Testung in Kitas, Schulen oder Betrieben biete das innovative Verfahren großes Potential, teilt das Universitätsklinikum mit.

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2020 starben in NRW 1.803 Menschen an einer chronischen Nierenerkrankung

 

 

Im Jahr 2020 starben in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach Angaben des statistischen Landesamtes 1.803 Personen an einer chronischen Nierenerkrankung. Im Vergleich zum Jahr davor seien das 138 Todesfälle weniger (- 7,1 Prozent) gewesen. An Krebserkrankungen der Niere oder des Nierenbeckens starben im Jahr 2020 in NRW 1.118 Personen und damit 51 Menschen mehr (+ 4,8 Prozent) als im Jahr 2019.

Bei 1.061 Sterbefällen seien im Jahr 2020 hypertensive, also den erhöhten Blutdruck betreffende, Nierenkrankheiten die Todesursache gewesen. Akutes Nierenversagen war laut Statistikamt bei 731 Todesfällen im Jahr 2020 die Todesursache.

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Andreas Kruschwitz wird neuer Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein

 

 

Andreas Kruschwitz aus Bonn wird ab Januar 2023 Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein. Kruschwitz wurde auf der Vertreterversammlung am 2. März 2022 gewählt, teilt die KZV mit. Er löst den langjährigen Vorsitzenden Dr. Ralf Wagner ab.

Kruschwitz werde auch den "Geschäftsbereich Außen" von Wagner übernehmen und damit unter anderem für die Kontakte zu Krankenkassen, Politik und Ministerien, Vergütungsverträge, Vertragswesen, Vertreterversammlung, Beirat und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich sein.

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Termine

 

Mittwoch, den 16. März 2022, 11.00 Uhr, Landtag NRW: Gesundheitsausschuss

 

 

137. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, TOP: Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/16317), Anhörung von Sachverständigen. Landtag NRW, Plenarsaal.

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