Am 12. April 2024 ist ein nun zum dritten Mal überarbeiteter Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune" (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz; GVSG) bekanntgeworden. Im Unterschied zu vorherigen Fassungen wurden die Punkte zu Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren gestrichen. Ebenfalls wird nun auf einen aus dem Gesundheitsfonds finanzierten Medizinstudienplatz-Förderfonds verzichtet. Letzterer war in der Fassung vom 25. März 2024 zu lesen, die allerdings ohne Frühkoordinierung mit dem Finanzministerium (BMF) veröffentlicht wurde, schreibt das Ärzteblatt. Das BMF hatte daraufhin der Einleitung der Verbände- und Länderanhörung widersprochen. Die neue GVSG-Fassung enthält weiterhin den Punkt aus dem März, dass Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen ausgenommen (Entbudgetierung) werden sollen.
"Es ist gut, dass die Bundesregierung angesichts der enormen Ausgabensteigerungen, die auf die Beitragszahlenden zukommen, auf umstrittene und kostenintensive Projekte, wie die Gesundheitskioske, verzichtet. Auch bei den verbliebenen Maßnahmen rund um ärztliche Honorare gilt es eine konsequente Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen: Im Sinne der Beitragszahlenden gilt für die Ausgaben ‚weniger ist mehr‘. Das muss auch bei weiteren gesundheitspolitischen Vorhaben in den Mittelpunkt rücken. Die Krankenhausreform etwa sollte auf bundeseinheitlich wirksame Strukturreformen fokussieren und auf fragwürdige, kostenintensive Maßnahmen, wie die Abschaffung der Einzelrechnungsprüfung, verzichten", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).
(Quelle: BMG; Ärzteblatt; TK)
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