Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat am 2. Juli 2018 sein Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" vorgelegt. Ausgangspunkt für das neue Gutachten ist die Frage, wie die finanziellen Mittel, die in Deutschland für Gesundheit aufgebracht werden, so eingesetzt werden können, dass das Wohl der Patienten bzw. der Versicherten bedarfsgerecht und in hoher Qualität erreicht wird.
Um dies zu erreichen, macht der SVR zahlreiche Steuerungsvorschläge, wie etwa die Stärkung der Gesundheitskompetenz von Patienten, die bessere Koordination von Patientenwegen, die Stärkung der sprechenden Medizin und die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und -finanzierung.
Perspektivisch fordert der SVR eine deutliche Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit von Kliniken und Praxen: Ambulante und stationäre Planung sollen aus einer Hand und inhaltlich besser aufeinander abgestellt werden. Hierfür könnte das sektorenübergreifende Landesgremium nach § 90 a SGB V weiterentwickelt und genutzt werden. Dies ist in Hamburg die sektorenübergreifende Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Übergreifendes Ziel sei es, das Leistungsangebot und die Vergütung sektorenübergreifend zu planen, sagte Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, der Vorsitzende des SVR. "Wir sehen hier die Notfallversorgung als Eisbrecher."
Der SVR wird das Gutachten am 26. September 2018 in Berlin der Fachöffentlichkeit vorstellen. Im Oktober wird er dann Analysen und Empfehlungen, die besonders relevant für die Länder sind, auf vier Regionalkonferenzen präsentieren. In Hamburg findet die Regionalkonferenz Nord am 29. Oktober 2018 statt.
(Quelle: SVR; Ärzteblatt; Ärztezeitung)
|